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Erfreulich gut besucht was das kommunalpolitische Informationsfrühstück, zu dem der CDU-Gemeindeverband Oppenau in die „Hoferlesmühle“ eingeladen hatte.
Ab 2013 müsse jede Gemeinde für 35 % der Kinder unter drei Jahren ein Angebot machen, meinte CDU-Vorsitzender Jörg Peter einleitend zum Thema Kleinkinderbetreuung. Dem ländlichen
Raum gelte es einzuräumen, dass Kinder auch im häuslichen Rahmen betreut werden, meinte Peter und begrüßte es, dass solche Familien ein Entgelt erhalten sollen. Die Betreuung wird auf keinen Fall billig. Denn wie
Kindergartenleiterin Gerti Huber mitteilte, beträgt die Höchstzahl einer Gruppe 10 Kleinkinder, für die zwei Betreuungskräfte notwendig sind. „Als Stadt müssen wir ein Angebot vorhalten, denn die Pflicht der
Kinderbetreuung haben wir“, betonte CDU-Fraktionssprecher Günter Huber. Wenn gebaut werde, dann im Kindergarten Oppenau, war die klare Antwort von Bürgermeister Thomas Grieser.
Ortsvorsteher Martin Springmann, Ibach, meinte dagegen, man solle - bevor man in Oppenau für viel Geld erweitere - bei der Diskussion auch überlegen, ob wegen zurückgehender
Kinderzahl eventuell auch ein Kindergarten geschlossen werden müsse. Man werde alle drei Kindergärten offen halten, versicherte Thomas Grieser. Er bestätigte, dass es noch keine Zahlen gebe, wie viele Kinder
tatsächlich betreut werden müssten. Auch sei es möglich, dass Eltern ihr Kind auch in andere Orte schickten, wie es jetzt schon der Fall sei. Beifall fand der Vorschlag von Günter Huber und Peter, bestehende Modelle
von Kleinkinderbetreuung anzuschauen.
In ruhigen Bahnen verlief das Gespräch beim Thema Kunstrasenplatz, für den die Fußballer des TuS Oppenau einen Zuschuss der Stadt von 100.000 Euro beantragt haben. Es erhob sich
keine Stimme dagegen, zumal sich der Verein selbst in großem Maße engagiert . Außerdem legte Abteilungsleiter Herbert Huber die Gründe für dieses Projekt überzeugend dar. 1990 hatte der TuS vom Bauhof die Pflege für
den Hartplatz übernommen und mit dem dafür erhaltenen Geld den 1995 angelegten Rasenplatz mitfinanziert. Jetzt sei der 37 Jahre alte Hartplatz sanierungsbedürftig. Doch sei ein Hartplatz auch nicht mehr zeitgemäß,
meinte Huber, der auf die sportlichen Erfolge, darunter drei Aufstiege bis in die Landesliga, verwies. So gebe es immer wieder Schwierigkeiten mit Gastmannschaften wegen des Platzes. Man sollte daher nicht sanieren,
sondern das Geld in einen Kunstrasenplatz stecken, vor allem auch deshalb, weil er mit einer Flutlichtanlage ausgerüstet sei, der Rasenplatz aber nicht. Da sich das Gelände im Besitz der Stadt befinde, sei diese
auch ein Stück gefordert, meinte Bürgermeister Grieser. Der Zuschuss sei in voller Höhe im jetzigen Haushaltsplan aber nicht mehr möglich. Die Stadt, die auch die Bürgschaft übernehme, tue sich außerdem mit einer
Zahlung von 15 Jahresraten ab 2013 zudem leichter.
Nicht nur auf Windkraft setzen
Stadt soll Fernwärmenetz ausbauen
Bei der Windkraft setzt der CDU-Gemeindeverbandes Oppenau eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung Und so war beim kommunalpolitischen Frühstück am Sonntag die Energiewende ein
beherrschendes Thema.
In Sachen Windkraft kann sich Oppenau künftig nicht mehr auf dem derzeit gültigen Regionalplan ausruhen, der für Oppenau und Bad Peterstal-Griesbach nur am Braunberg einen Standort
ausweist. Darauf wies Vorsitzender Jörg Peter hin, als er die geänderten Voraussetzungen (siehe Stichwort) erläuterte. Denn künftig seien für die Standortzuweisungen für Windkraftanlagen die Gemeinden zuständig.
Diese müssten einen akkreditierten Gutachter beauftragen, der die geeigneten Standorte überprüfe. Oppenau habe nicht nur die Verpflichtung, sondern müsse dies auch im eigenen Interesse tun, weil sonst die Gefahr des
Wildwuchses bestehe. Auch solle man fragen, wer von Windkraft profitiere, anonyme Konzerne oder die Menschen vor Ort.
Bürgermeister Thomas Grieser, der auch Vorsitzender des Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Renchtal“ (GVV) ist, erklärte dazu, dass die Suche für das Verbandsgebiet gemeinsam
erfolgen müsse. Derzeit werde der Flächennutzungsplan für den GVV neu aufgestellt und der Windkraft-Bereich werde als Teilnutzungsplan angegliedert. Der GVV wird das Büro Fischer beauftragen. Der Regionalverband und
die Landratsämter werden nach Auskunft von Grieser die Gutachter der möglichen Planungsbüros schulen. Für das hintere Renchtal gelte es, sich gemarkungsübergreifend abzustimmen, denn nicht nur zwei Gemeinden,
sondern auch zwei Regierungspräsidien seien betroffen.
Werner Huber bemängelte, dass bei der Suche nach Alternativen zur Energiegewinnung die vorhandenen Ressourcen der Wasserkraft zu wenig beachtet und teilweise sogar abgebaut würden.
Martin Springmann ist es unverständlich, dass die Landesregierung einen Nationalpark schaffen will, durch den jährlich 40- bis 60.000 Festmeter Holz nicht mehr genutzt werden kann. Bürgermeister Grieser informierte
die Gesprächsrunde über Überlegungen zur Wärmegewinnung per Hackschnitzelheizung im Baugebiet Farn und die Anbindung von Rathaus und andern Gebäuden im Städtchen. Man könne die Sache auch umkehren und die
Heizungsanlage, deren Standort bisher oberhalb der Günter-Bimmerle-Halle vorgesehen sei, in dieses verlegen. Das könne im Zuge der Erneuerung der Straßburger Straße erfolgen, zumal auch für das Vincentiushaus
Interesse an der Fernwärme bestehe. Diesen Gedanken griff auch Günter Huber auf. Ab einer bestimmten Größe könne man nicht nur Wärme, sondern auch Strom gewinnen, sagte er. Das müsse geprüft werden, „das wäre für
Oppenau ökologisch ein großer Wurf“. Zum Schluss zog Jörg Peter als Ergebnis des Meinungsaustausches dieses Fazit: „Wir brauchen einen Energie-Mix. Wir sollten aber in unserer Region noch mehr auf Holz- und
Waldwirtschaft setzen und nicht nur auf Windkraft.“
Stichwort: Windkraftstandorte CDU-Vorsitzender Jörg Peter informierte beim kommunalpolitischen Frühstück über die suche nach neuen
Windkraftstandorten: Die grünrote Landesregierung will bis 2020 1200 Windräder mit einer Nabenhöhe von 140 bis 180 m mit jeweils mit 3 Megawatt Leistung bauen lassen, um 10 % des in Baden-Württemberg benötigten
Stroms durch Windenergie decken zu können. Durch Änderung des Landesplanungsgesetzes treten ab 1. September die bisherigen Regionalpläne zur Beschränkung der Windkraftstandorte außer Kraft. Zukünftig sind die
Gemeinden für die Standortzuweisungen für Windkraftanlagen zuständig, sie müssen in den Flächennutzungsplänen "der Windenergienutzung in substanzieller Weise Raum verschaffen ". Eine Negativplanung gegen
Windkraftanlagen ist verboten, allerdings dürfen planerisch Windkraftanlagen an einem oder mehreren Standorten konzentriert werden, so dass im sonstigen Gemeindegebiet keine Windräder aufgestellt werden dürfen. Die
Gemeinden müssen einen akkreditierten Windgutachter beauftragen, der die im Windatlas aufgezeigten geeigneten Standorte, in der Regel über 600 m Höhe, konkret auf die Geeignetheit überprüft.
Tabubereiche für Windräder sind nach dem Windenergie-Erlass Naturschutzgebiete, Bann - und Schonwälder und in der Regel Pflanzen- und Vogelschutzgebiete, dort dürfen keine Windräder
geplant werden. Die Abstände der Windräder von Wohngebieten betragen 700 m, 1000m von Schutzgebieten, 200 m von Naturschutzgebieten. Einzelfallprüfungen sind in Landschaftsschutzgebieten und Auerwildgebieten
notwendig.
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