CDU Stadtverband Oppenau Gemeinsam stark für Sie. Menü

21.03.2024

Unterstützung Resolution zur geplanten Novellierung des Bundeswaldgesetz

Von Klaus Schmiederer

Wie bereits in den Medien berichtet, bzw. auch in der FBG-Sitzung Hinteres Renchtal vorletzte Woche thematisiert wurde, soll das Bundeswaldgesetz eine Novellierung erfahren.

Zum Sachverhalt:

• Das Bundeswaldgesetz besteht seit 1975 weitgehend unverändert.
• Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung gibt es Ankündigungen zur Veränderung.
• Ein Waldumbau hin zu artenreichen und kimaresilienten Wäldern mit überwiegend standortheimischen BA soll favorisiert werden.
• Eine Honorierung von Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen soll eingeführt werden.
• Die Verankerung der Kaskadennutzung in der Holznutzung soll gefördert werden.
• Die Bodenschonende Waldbearbeitung soll favorisiert werden.
• Stärkung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse soll gefördert werden.
• Bundesweite Präventions-/ Bekämpfungsstrategien sollen verankert werden.
• Einführung eines digitalen Waldmonitorings wird gefordert.
• Das BWaldG soll als Vollnovelle umgesetzt werden, ein Artikelgesetz oder Rahmengesetz ist damit nicht gewünscht.

Bisheriger Entwurf BWaldG 01.12.2023:
• Die Holzproduktion wird als nachrangig eingestuft, hiermit entstehen deutliche Nachteile in Wirtschaftswäldern
• Mindestens 51% heimische Baumarten sollen in den Wäldern vorkommen. Gerade in der Neuausrichtung im Klimawandel ist eine Baumartenmischung auch von nichtheimischen Baumarten notwendig.
• Die Befahrung von Waldbeständen soll strikt in 40m-Rückegassenabständen erfolgen, eine feingliederige Erschließung ist nicht mehr vorgesehen
• Das Kahlschlagverbot soll nur noch bis 0,5 ha möglich sein, bisher im BWaldG nicht definiert.
• Eine Absenkung des Kronenschlussgrad kleiner 50% soll wie ein Kahlschlag geahndet werden.
• Umfänglicher Straftaten-/ Ordnungswidrigkeiten - Katalog ist vorgesehen (Freiheitsentzug bis zu 1 Jahr für Verstoß gegen Kahlschlag, Bußgeld bis zu 20.000€ bei Nicht-Entfernen von Wuchshüllen, Einzug von Tatmitteln, z. B. Rückeschleppern etc.)
• Für forstwirtschaftliche Vereinigungen ist lediglich eine minimale Erweiterung des Aufgabenkatalog vorgesehen

Anhand des vorliegenden Referentenentwurfs wurde von den Fachleuten aufgezeigt welche einschneidenden Beschränkungen Waldbesitzer erwartet. Die Stadt Oppenau als sehr waldreiche Gemeinde, sowie die großen Waldflächen unserer privaten Forstbetriebe, müssten bei Umsetzung des Gesetzentwurfs mit deutlich schlechteren Rahmenbedingungen arbeiten.
Wir stellen ganz klar fest: In den Wäldern auf unserer Gemarkung wird gewissenhaft, zielorientiert und naturnah gearbeitet, ein immer größeres Misstrauen des Gesetzgebers ist kontraproduktiv.
Die CDU-Gemeinderatsfraktion unterstützt daher die beiliegende Resolution des Landesforstwirtschaftsrat Baden-Württemberg, ergänzt durch den CDU-Ortsverband, die neuen Kandidaten zur anstehenden Kommunalwahl und Birgit Wild-Peter, CDU-Kandidatin für die Europawahl.
Die Gemeinderatsfraktion wird beantragen die Resolution auch dem Gemeinderat der Stadt Oppenau zur Unterstützung vorzulegen.