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16.04.2024

CDU Oppenau begrüßt Beschluss des Landeskabinetts zum Rettungsdienstgesetz

Von Klaus Schmiederer

Reduzierung der Hilfsfrist auf 12 Minuten geplant / Landtagsberatung steht noch aus / Chancen auf Rettungswache in Oppenau steigen

Am heutigen Dienstag hat das Landeskabinett die Änderung im Rettungsdienstgesetz beschlossen, dass zukünftig ein Rettungswagen in 95% der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Einsatzort sein muss. Bisher war hierfür eine Zeitspanne von 10 – 15 Minuten ausreichend. „Die Beratungen im Landtag über das Gesetz stehen noch aus“, gibt Fraktionssprecher Klaus Schmiederer zur Auskunft, „ein positiver Beschluss würde die planerische Ausgangslage für eine zusätzliche Rettungswache in Oppenau deutlich verbessern.“ Der CDU – Ortsverband in Oppenau hatte sich in den vergangenen Jahren immer wieder für die Verbesserungen im hauptamtlichen Rettungsdienst stark gemacht und die Installation einer zusätzlichen Rettungswache im Oberen Renchtal gefordert (ARZ berichtete). „Auch die Differenzierung nach Art des Notfalls und die Stärkung der Rechte der Notfallsanitäter sind in der geplanten Änderung ausdrücklich zu begrüßen“ ergänzt Ortsverbandvorsitzender Jörg Peter.